Was bedeutet es, wenn ein Bild ein Model-Release besitzt?
Das Model-Release gibt Ihnen als Kunde die Sicherheit, die gekauften Bilder für ihre (Verwendungs-)Zwecke einzusetzen. Alle Bilder mit Kennzeichnung "Model Release vorhanden", das sind mehr als 95% des Gesamtdatenbestandes und 100% der CD-Collections, sind vollständig mit einem Model Release versehen und somit auch für eine werbliche Verwendung vorgesehen. Jedes einzelne Bild wurde von einem Bildredakteur in Augenschein genommen und gemäß unseren Kriterien geprüft.
PHOTOSTOCK achtet darauf, dass die Fotografen entsprechende Rechteübertragungen mit ihren Modellen vereinbaren.
Der Fotograf als Inhaber dieser Rechte überträgt diese per Agenturvertrag an uns. Das betrifft Bilder, auf denen Personen der Hauptbestandteil und eindeutig erkennbar sind. [Beispielbilder rechts: PS-50885 und PS-119120]
Hintergrund:
Die gesetzliche Grundlage ist das Kunst-Urheberrechtsgesetz. Insbesondere § 22 KUG. Ein Personenbildnis ist geschützt, wobei maßgebend die Erkennbarkeit des Abgebildeten ist. Die Erkennbarkeit von abgebildeten Personen wird häufig aus der Abbildung von Gesichtszügen hergeleitet. Die Wiedergabe der Gesichtzüge ist aber keine notwendige Voraussetzung, denn die Erkennbarkeit kann sich auch aus anderen Merkmalen ergeben. Die Juristen nennen auch Merkmale, die dem Abgebildeten "zu eigen" sind als möglich. Dazu zählen Statur, Haarschnitt, Körperhaltung, Posen, Kleidungsstücke sogar auch die Umgebung.
Um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, verpflichten wir unsere Fotografen für eindeutige Personenbildnisse ein Model Release zu vereinbaren. Bilder, auf denen Personen der Hauptbestandteil und eindeutig erkennbar sind ohne Model-Release lehnen wir ab und bieten es in der Regel erst gar nicht an.
Bitte achten Sie auf der Bilddetailseite auf den Hinweis, ob ein Model-Release vorhanden ist.
Ausnahme: Mehr als fünf Personen sind abgebildet und es ist keine Person eindeutiger Bildbezugpunkt. [Beispielbilder: PS-12929 und PS-54265]
PHOTOSTOCK achtet darauf, dass die Fotografen entsprechende Rechteübertragungen mit ihren Modellen vereinbaren.
Der Fotograf als Inhaber dieser Rechte überträgt diese per Agenturvertrag an uns. Das betrifft Bilder, auf denen Personen der Hauptbestandteil und eindeutig erkennbar sind. [Beispielbilder rechts: PS-50885 und PS-119120]
Hintergrund:
Die gesetzliche Grundlage ist das Kunst-Urheberrechtsgesetz. Insbesondere § 22 KUG. Ein Personenbildnis ist geschützt, wobei maßgebend die Erkennbarkeit des Abgebildeten ist. Die Erkennbarkeit von abgebildeten Personen wird häufig aus der Abbildung von Gesichtszügen hergeleitet. Die Wiedergabe der Gesichtzüge ist aber keine notwendige Voraussetzung, denn die Erkennbarkeit kann sich auch aus anderen Merkmalen ergeben. Die Juristen nennen auch Merkmale, die dem Abgebildeten "zu eigen" sind als möglich. Dazu zählen Statur, Haarschnitt, Körperhaltung, Posen, Kleidungsstücke sogar auch die Umgebung.
Um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, verpflichten wir unsere Fotografen für eindeutige Personenbildnisse ein Model Release zu vereinbaren. Bilder, auf denen Personen der Hauptbestandteil und eindeutig erkennbar sind ohne Model-Release lehnen wir ab und bieten es in der Regel erst gar nicht an.
Bitte achten Sie auf der Bilddetailseite auf den Hinweis, ob ein Model-Release vorhanden ist.
Ausnahme: Mehr als fünf Personen sind abgebildet und es ist keine Person eindeutiger Bildbezugpunkt. [Beispielbilder: PS-12929 und PS-54265]




